Häufig lassen sich spürbare Verbesserungen mit minimalem finanziellen und baulichen Aufwand erreichen. Erhöhen Sie Ihren Wohnkomfort und Energieeffizienz durch eine professionelle Energieberatung.
Aktuell wird insbesondere der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Eigenheimrenovierungen empfohlen. Diese detaillierte Vor-Ort-Beratung, die nach einer gründlichen Analyse einen schrittweisen Sanierungsplan entwickelt, wird zu 80% vom BAFA subventioniert, wodurch der Eigenanteil erheblich reduziert wird.
Die im Sanierungsfahrplan enthaltenen Sanierungsmaßnahmen erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 5% bei ihrer Umsetzung. Seit August 2022 wird dieser Bonus jedoch nicht mehr für die Anlagentechnik gewährt.
Des Weiteren können bis zu 50% der Baubegleitungskosten gefördert werden.
Leistungsübersicht:
+ Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Gerne berate und betreue ich Sie bei der Förderung und erstelle Ihr persönliches Fördermittelkonzept.
+ Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
Energieberatung für die energetische Entwicklung der Immobilie nach den Möglichkeiten und Wünschen des Bauherren. Die anfallenden Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplanes werden mit bis zu 80% (max. 1.300 €) bezuschusst.
+ Erstellen von Sanierungskonzepten
Energieberatung für die energetische Entwicklung der Immobilie nach den Möglichkeiten und Wünschen des Bauherren.
+ Fachplanung und Baubegleitung
Ich kann Sie bei der Fachplanung und Baubegleitung unterstützen. Viele dieser Tätigkeiten werden mit 50% bezuschusst.
+ Aufweisen von Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie
Im Rahmen einer Objektbegehung und einer Analyse der Verbrauchsdaten können wir für Sie erste Schwachstellen identifizieren und Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.
+ Erstellung von Energieausweisen (Verbrauchs- oder Bedarfsenergieausweis)
Sollten Sie planen Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, erstelle ich gerne den Energieausweis für Sie. So halten Sie alle Verpflichtungen gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein.
+ Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Bei der Sanierung, muss eine Prüfung des Mindestfeuchteschutzes durchgeführt werden. Ich führe diese Prüfung normgerecht durch, sodass der Nachweis für die Förderung verwendet werden kann.
+ Wärmeschutznachweis nach GEG
Ich erstelle alle Berechnungen und Nachweise für den geforderten Wärmeschutznachweis und stehe bei energetischen Fragen zur Verfügung.